Beitragsordnung

Der Jahresbeitrag der Mitglieder richtet sich bei Hopfenpflanzern nach der Größe der Anbaufläche, bei Brauereien nach dem Jahresausstoß und bei Hopfenhändlern nach dem Jahresumsatz.

Der Beitrag von Förder- oder sonstigen Mitgliedern wird individuell vereinbart.

Nähere Infos zu unserer Beitragsordnung finden sie hier:

GfH_Beitragsordnung