Gemäß der Satzung der Gesellschaft für Hopfenforschung, wird im Rahmen der Mitgliederversammlung im Turnus von 5 Jahren der Vorstand gewählt. Der Vorstand der Gesellschaft für Hopfenforschung besteht aus sieben Personen; davon
- 4 Angehörige der Brauwirtschaft
- 1 Vertreter des Freistaates Bayern aus dem Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- 1 Angehöriger des Hopfenhandels; das Vorschlagsrecht liegt beim Deutschen Hopfenwirtschaftsverband e.V.
- 1 Angehöriger der Hopfenpflanzer; das Vorschlagsrecht liegt beim Verband deutscher Hopfenpflanzer e.V.
Bild ohne Frau Sylke Moerke und Herrn Dr. Willy Buholzer